SICHERHEITSKLASSEN

Gemäß der Richtlinie 89/686/EWG, über die Festlegung des Flusses der persönlichen Schutzausrüstung im Rahmen der EU und prinzipielle Sicherheitsanforderungen, wurde die persönliche Schutzausrüstung in drei Kategorien unterteilt (angesichts des Risikos im Zusammenhang mit deren Anwendung):

Kategorie III

Dazu gehört die PSA zum Schutz gegen Gefahren, die ernsthafte Gefahren, wie Tod oder irreparable gesundheitliche Schäden, nach sich ziehen, also:

  • gesundheitsschädliche Substanzen und Mischungen,
  • biologische Stoffe,
  • ionisierende Strahlung,
  • Umgebung mit hohen Temperaturen (+100°C),
  • Umgebung mit niedrigen Temperaturen (-50°C),
  • Höhensturz,
  • elektrischer Stromschlag,
  • Arbeiten unter Spannung,
  • Ertrinken,
  • Verletzungen durch eine tragbare Kettensäge,
  • Hochdruckdüsen,
  • Schusswunden oder Messerwunden
  • schädlicher Lärm

Kategorie I

Dazu zählt die persönliche Schutzausrüstung nur zum Schutz gegen minimale Gefahren:

  • oberflächliche mechanische Verletzungen,
  • Kontakt mit Reinigungsmitteln mit schwacher Wirkung oder längerer Kontakt mit Wasser
  • Kontakt mit heißen Oberflächen mit einer Temperatur von weniger als 50°C
  • Augenverletzungen in Folge von Aussetzung auf die Wirkung von Sonnenlicht (anders als beim Beobachten der Sonne)
  • Wettereinflüsse, die keinen extremen Charakter haben

Kategorie II

Umfasst die PSA zum Schutz gegen andere als in Kategorie I und III genannte Gefahren.

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