Der Kurzzeit-Overall wird als persönliche Schutzausrüstung der Kategorie I eingestuft. Er bietet Schutz für die Benutzer gegen minimale Risiken, z.B. oberflächliche mechanische Verletzungen, Staub, Schmutz, Fasern. Er eignet sich als Anzug für Firmen Besucher, und als Schutz für Arbeits- und Alltagskleidung.
Er findet die Anwendung unter anderen:
- in Baugewerbe,
- bei vorbereitenden Arbeiten in der Farbenindustrie,
- bei industriellen Reinigungsarbeiten,
- bei Arbeiten unter staubigen Bedingungen,
- bei Arbeiten im Kontakt mit Fasern und Schmutz,
- bei Arbeiten in einer tierärztlichen Umgebung,
- bei allgemeinen Wartungsarbeiten und
- bei Reinigungsarbeiten.
Der Einwegoverall erfüllt die wesentlichen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates.
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