Gemäß den geltenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Sie dient dem Schutz vor schädlichen und gefährlichen Faktoren der Umwelt. Sie sollten an Orten eingesetzt werden, an denen sich solche Risiken nicht vermeiden lassen. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, wenn dies aus hygienischen oder technologischen Gründen in der Produktion erforderlich ist.
Persönliche Schutzausrüstung in einem Gastronomiebetrieb
Zur persönlichen Schutzausrüstung in der Gastronomie gehören unter anderem die Gummihandschuhe, die für Arbeitsplätze an Geschirrspülmaschinen und in mechanisierten Schälräumen benötigt werden. Dazu können auch Handschuhe aus Metallfasern gehören, die vor Schnitten oder schweren Verletzungen schützen. Manchmal kann in gastronomischen Betrieben ein erhöhter Grad an Verstaubung ein gefährlicher Faktor sein (z.B. in Bäckereien), wobei in diesem Fall Masken als persönlicher Schutz für die Arbeitnehmer eingeführt werden können, die die Atemwege vor dem Eindringen von Staub in den Körper schützen.
Berufskleidung in der Gastronomie
Bei der Überlegung, bei einem Catering-Unternehmen eine geeignete Arbeitskleidung einzuführen, sollte zunächst bedacht werden, dass es sich nicht um Schutzkleidung handelt – diese soll vor gefährlichen Faktoren schützen. Natürlich gibt es auch Arbeitsplätze in der Gastronomie, wo es notwendig ist, Schutzbekleidung zu verwenden, z.B. imprägnierte Schürzen in Waschräumen oder isolierte Jacken, Handschuhe, Kopfbedeckungen in Kühlhäusern. Die Arbeitskleidung ist so konzipiert, dass sie diese vor Verschmutzung während der Arbeit schützt, um die Kleidung der einzelnen Mitarbeiter zu schützen. Andererseits resultiert ihr Einsatz aus der Einhaltung höchstmöglicher hygienischer Standards. Rückstände und verschiedene Arten von Mikroorganismen, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen sollten, können auf der individuellen Kleidung verbleiben. In Gastronomiebetrieben wird Berufskleidung sowohl bei der Herstellung von Lebensmitteln als auch bei der Zubereitung von Speisen eingesetzt. In der Regel sind dies weiße Schürzen oder ganze Outfits (Hosen, Kochblusen, Hüte) nach HCCAP-Anforderungen.
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