Oben ein schickes Hemd, unten eine Pyjamahose. Vor einem Jahr wäre ein solches Bild noch lächerlich gewesen, heute ist es für viele von uns Realität. Home-Office: von manchen geliebt, von vielen gehasst.
Der Begriff Homeoffice ist (noch?) nicht im Gesetz enthalten. Es gibt aber die Telearbeit – in § 2 (7) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2016. Demnach ist ein Telearbeitsplatz ein ” vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten”, also genau das, was wir als Homeoffice bezeichnen. Wie Sie sehen können, bezieht sich der Gesetzgeber hier nur auf die Arbeit vor dem Computer.
Die Verordnung besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Ausstattung des Arbeitsplatzes, einschließlich der erforderlichen Möbel, bereitzustellen und zu installieren. Die Bedingungen der Telearbeit müssen im Vertrag mit dem Mitarbeiter festgelegt werden. Wichtig ist, dass der Begriff Telearbeit nicht die mobile Arbeit umfasst, d.h. die Arbeit von einem beliebigen Ort aus, wie sie z.B. für Handelsvertreter oder Berater typisch ist – für diese Art von Arbeit gibt es keine Regelungen.
Was Arbeit im Betrieb, Telearbeit und Home-Office verbindet, ist die Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter. Gesetzliche Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wobei die Anforderungen an Telearbeit nur für Bildschirmarbeitsplätze gelten. Interessanterweise ist ein temporäres “COVID Home-Office”, wenn die Arbeitsbedingungen nicht vertraglich geregelt sind, kein Home-Office und fällt daher nicht unter die ArbStättV.
Welche Risiken birgt das Homeoffice? Abgesehen von den offensichtlichen elektrischen und biologischen Risiken liegen die Gefahren im Home-Office vor allem in den Umgebungsbedingungen und der Arbeitsorganisation sowie in der psychischen Belastung, die mit der Arbeit von zu Hause aus verbunden ist.
Jeder von uns hat schon auf der Couch und am Küchentisch gearbeitet. Es ist eine schöne Abwechslung, nicht ewig am Schreibtisch zu sitzen. Es spricht nichts dagegen, solche Vorteile der Heimarbeit von Zeit zu Zeit zu nutzen. Wenn es jedoch zur Regel wird, kann dies fatale Folgen haben. Die Ergonomie des Arbeitsplatzes ist entscheidend für die Gesunderhaltung der Mitarbeiter. Zu den Mindestanforderungen sollte die Verwendung eines externen Bildschirms zusammen mit einer Maus und einer Tastatur (nicht nur eines Laptops) sowie die Anpassung der Höhe von Schreibtisch und Stuhl an die Größe und das Gewicht des Mitarbeiters gehören. Der Schreibtisch sollte seitlich zum Fenster stehen und der Bildschirm in Augenhöhe sein. Außerdem sollte eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet sein.